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ANWÄLTIN KÖHNKE

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Die Anwaltskanzlei Köhnke wurde 1994 gegründet und ist spezialisiert auf Familienrecht und Erbrecht. Als Fachanwältin für Familienrecht bearbeitet Stefanie Köhnke sämtliche Gebiete des Familien- und Erbrechts, einschließlich Scheidung, Unterhalt, Vermögensfragen, Sorge- und Umgangsrecht sowie Eheverträge. Die Kanzlei bietet kompetente Beratung und Vertretung mit dem Ziel, außergerichtliche Lösungen zu finden.

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